Sachverständiger Balingen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Wilfried Eimann Balingen

Wilfried Eimann

Bausachverständiger und Baugutachter

Trogenstraße 26
72336 Balingen
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Balingen steht Ihnen Herr Wilfried Eimann als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Wilfried Eimann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Balingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Balingen kommen bzw. sich nicht in Balingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Balingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Balingen ist eine Stadt im Landkreis Zollernalbkreis und liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Die Kreisstadt ist mit ca. 33.700 Einwohnern die zweitgrößte im Landkreis. Etwa 70 km im Nordosten befindet sich Stuttgart. Die Stadt hat eine schöne Geographische Lage, denn Balingen liegt am Rand der Schwäbischen Alb im Tal der Eyach, einem Nebenfluss des Neckars. Die Stadt ist umgeben von den so genannten Balinger Bergen, darunter der Plettenberg, der Schafberg und die Lochen. Westlich der Stadt liegt die Liasebene des Kleinen Heubergs. Der Kleine Heuberg ist eine Region und bildet den südlichsten Teil des Schwäbischen Keuper-Lias-Landes. In Balingen gibt es auch eine Schwefelquelle, die 1724 entdeckt worden ist.

Balingen bietet ein reichhaltiges kulturelles Leben und eine vielfältige Angebotspalette. Neben dem städtischen Angebot sorgen private Veranstalter und zahlreiche Vereine für ein überdurchschnittliches Kulturangebot. Auch ein breites Sportangebot ist in der Stadt. Mehr als 70 Vereine bieten mehr als 50 verschieden Sportarten an. Auch im Bereich Tourismus & Freizeit hat die Stadt ihren Einwohnern und Besuchern einiges zu bieten wie z.B. das Zollernschloss in Balingen, welches man mal besichtigen kann.

Erholen, Erleben und Genießen lautet das Motto. Die Stadt hat eine reizvolle Landschaft und eine angenehme Atmosphäre, die ihnen das Erholen ermöglicht. Sie können auch die inaktive Natur, vielfältige Freizeiterlebnisse und Events Erleben. Aber auch können Sie ein Kulturprogramm der Extraklasse und kulinarische Gaumenfreuden Genießen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Tel: 07433/170-
Färberstraße
72336 Balingen

Grundbuchamt:
Amtsgericht Balingen
Ebertstraße
72336 Balingen

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