Baugutachter Balingen
Wilfried Eimann
Bausachverständiger und Baugutachter
Trogenstraße 2672336 Balingen
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Alexander Kuusler
Bausachverständiger und Baugutachter
Auf dem Elmet 1772336 Balingen
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom-Betriebswirt (FH)
- zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1
- Geprüfter Energiewertexperte (Sprengnetter Akademie)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Balingen stehen Ihnen:
- Herr Wilfried Eimann
- Diplom-Betriebswirt (FH) Herr Alexander Kuusler
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Wilfried Eimann, Diplom-Betriebswirt (FH) Herr Alexander Kuusler, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Balingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Balingen kommen bzw. sich nicht in Balingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Balingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Balingen ist eine Stadt im Landkreis Zollernalbkreis und liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Die Kreisstadt ist mit ca. 33.700 Einwohnern die zweitgrößte im Landkreis. Etwa 70 km im Nordosten befindet sich Stuttgart. Die Stadt hat eine schöne Geographische Lage, denn Balingen liegt am Rand der Schwäbischen Alb im Tal der Eyach, einem Nebenfluss des Neckars. Die Stadt ist umgeben von den so genannten Balinger Bergen, darunter der Plettenberg, der Schafberg und die Lochen. Westlich der Stadt liegt die Liasebene des Kleinen Heubergs. Der Kleine Heuberg ist eine Region und bildet den südlichsten Teil des Schwäbischen Keuper-Lias-Landes. In Balingen gibt es auch eine Schwefelquelle, die 1724 entdeckt worden ist.
Balingen bietet ein reichhaltiges kulturelles Leben und eine vielfältige Angebotspalette. Neben dem städtischen Angebot sorgen private Veranstalter und zahlreiche Vereine für ein überdurchschnittliches Kulturangebot. Auch ein breites Sportangebot ist in der Stadt. Mehr als 70 Vereine bieten mehr als 50 verschieden Sportarten an. Auch im Bereich Tourismus & Freizeit hat die Stadt ihren Einwohnern und Besuchern einiges zu bieten wie z.B. das Zollernschloss in Balingen, welches man mal besichtigen kann.
Erholen, Erleben und Genießen lautet das Motto. Die Stadt hat eine reizvolle Landschaft und eine angenehme Atmosphäre, die ihnen das Erholen ermöglicht. Sie können auch die inaktive Natur, vielfältige Freizeiterlebnisse und Events Erleben. Aber auch können Sie ein Kulturprogramm der Extraklasse und kulinarische Gaumenfreuden Genießen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Tel: 07433/170-
Färberstraße
72336 Balingen
Grundbuchamt:
Amtsgericht Balingen
Ebertstraße
72336 Balingen